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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B   

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https://dejure.org/2013,12813
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B (https://dejure.org/2013,12813)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B (https://dejure.org/2013,12813)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. April 2013 - L 11 AL 145/12 B (https://dejure.org/2013,12813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 63 Abs. 2
    Erstattung von Kosten für ein Widerspruchsverfahren im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 760 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.11.2012 - B 4 AS 97/11 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten nach § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12
    Der Kläger verweist auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02. November 2012 (B 4 AS 97/11 R) und des LSG Bayern vom 12. Mai 2010 (L 16 AS 829/09), wonach für das Widerspruchsverfahren die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten regelmäßig zu bejahen sei.

    Der Grundsatz, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren in aller Regel notwendig ist, weil dem Bürger eine rechtskundige Behörde gegenübersteht (Grundsatz der Waffengleichheit, vgl. etwa: BSG, Urteil vom 2. November 2012 - B 4 AS 97/11 R, Rn 20 m.w.N.), gilt jedoch nicht ausnahmslos.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 13 AS 43/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei Streit um 13,00 EUR erfolgt nicht;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12
    Nach der Rechtsprechung des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11) bestehe kein Anspruch auf PKH, wenn in einer vergleichbaren Fallkonstellation ein vernünftiger Bemittelter einen Rechtsanwalt bereits deshalb nicht mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt haben würde, weil sein wirtschaftliches Risiko außer Verhältnis zu dem erstrebten wirtschaftlichen Erfolg stehe (z.B. bei einem Streitwert von 13,-- Euro).

    Zunächst stimmt der Senat der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen nicht zu, wonach PKH in Verfahren um sogenannte Bagatellbeträge generell nicht gewährt werden kann (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11), insbesondere wegen der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039, Rn 27, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 22. März 2013 - L 11 AS 949/10 B mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12
    Zunächst stimmt der Senat der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen nicht zu, wonach PKH in Verfahren um sogenannte Bagatellbeträge generell nicht gewährt werden kann (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11), insbesondere wegen der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039, Rn 27, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 22. März 2013 - L 11 AS 949/10 B mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 12.05.2010 - L 16 AS 829/09

    Erstattung der Vorverfahrenskosten gem § 63 SGB 10 - Zulässigkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12
    Der Kläger verweist auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 02. November 2012 (B 4 AS 97/11 R) und des LSG Bayern vom 12. Mai 2010 (L 16 AS 829/09), wonach für das Widerspruchsverfahren die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten regelmäßig zu bejahen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2013 - L 11 AS 949/10

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2013 - L 11 AL 145/12
    Zunächst stimmt der Senat der Rechtsprechung des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen nicht zu, wonach PKH in Verfahren um sogenannte Bagatellbeträge generell nicht gewährt werden kann (Beschluss vom 28. Juni 2011 - L 13 AS 43/11), insbesondere wegen der anderslautenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. März 2011 - 1 BvR 1737/10, NJW 2011, 2039, Rn 27, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 22. März 2013 - L 11 AS 949/10 B mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 1953/12
    Die dem Urteil des BSG nachfolgende Rechtsprechung bestätigt teilweise die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren gegen Mahngebühren auch bei deren vorheriger Beauftragung in Verfahren gegen zugrundeliegende Forderungsbescheide (z.B. LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 16.04.2013 - L 2 AS 2047/12 B; kritisch dagegen LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.06.2013 - L 12 AS 200/13 NZB; für die Annahme eines Ausnahmefalles bei Erhebung einer Mahngebühr trotz bereits aufgehobenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 7 AL 94/13

    Notwendigkeit der Anwaltsbeiordnung für Klage gegen Gebührenentscheidung bei

    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht notwendig, wenn es lediglich um die Klärung tatsächlicher Fragen geht oder aus dem angegriffenen Bescheid ersichtlich ist, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis beruht, welches leicht aufgeklärt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 7 AL 116/13
    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht notwendig, wenn es lediglich um die Klärung tatsächlicher Fragen geht oder aus dem angegriffenen Bescheid ersichtlich ist, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis beruht, welches leicht aufgeklärt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 7 AL 74/13
    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht notwendig, wenn es lediglich um die Klärung tatsächlicher Fragen geht oder aus dem angegriffenen Bescheid ersichtlich ist, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis beruht, welches leicht aufgeklärt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2014 - L 7 AL 96/13
    Vielmehr ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht notwendig, wenn es lediglich um die Klärung tatsächlicher Fragen geht oder aus dem angegriffenen Bescheid ersichtlich ist, dass die Entscheidung auf einem Missverständnis beruht, welches leicht aufgeklärt werden kann (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.04.2013 - L 11 AL 145/12 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2013 - L 11 AL 75/13
    Sie enthielt zudem bereits die für den Kläger positive Kostengrundentscheidung sowie die Feststellung, dass die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war (vgl. dagegen zur fehlenden Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, wenn einer solchen Mahnung ein Missverständnis der Behörde zugrunde liegt, welches auch durch den Betroffenen selbst leicht aufgeklärt werden kann: Beschluss des erkennenden Senats vom 22. April 2013 - L 11 AL 145/12 B, NZS 2013, 760).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2014 - L 11 AL 77/13
    Sie enthielt zudem bereits die für den Kläger positive Kostengrundentscheidung sowie die Feststellung, dass die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war (vgl. dagegen zur fehlenden Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, wenn einer solchen Mahnung ein Missverständnis der Behörde zugrunde liegt, welches auch durch den Betroffenen selbst leicht aufgeklärt werden kann: Beschluss des erkennenden Senats vom 22. April 2013 - L 11 AL 145/12 B, NZS 2013, 760).
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